Montag, 31. März 2014, 19:00 - 22:00
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Wenn die Eltern älter werden und Pflege oder gar eine Heimunterbringung erforderlich werden, entstehen zum Teil enorme Kosten, die durch Einkommen und Vermögen der Eltern oftmals nicht gedeckt sind. In diesen Fällen müssen grundsätzlich die Kinder für ihre Eltern aufkommen. Der sogenannte Elternunterhalt muss geleistet werden. „Doch stimmt das in jedem Fall? Komme ich als Kind durch diese Unterhaltszahlungen an die Armutsgrenze? Muss ich mein Haus verkaufen oder einen Kredit aufnehmen, um für meine Eltern zu zahlen? Was ist von meinem Vermögen geschützt?“ Zu diesen Fragen findet am 31. März, 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Neudorf eine Informationsveranstaltung statt.
Der Trägerverein der Begegnungsstätte Treffpunkt konnte die Rechtsanwältin Sonja Senzel als Referentin gewinnen. Sie ist Fachanwältin für Familien und Erbrecht und hat seit 1998 in Steinau eine eigene Kanzlei. Als ausgebildete Mediatorin ist sie vielen Wächtersbachern als ehrenamtliche Beigeordnete im Kreisausschuss bekannt. In ihrem Vortrag wird Frau Senzel schon auf die neueste Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht eingehen (inklusive einiger Beispielberechnungen).
Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenlos.